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   BFH, 12.10.2011 - III B 56/11   

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https://dejure.org/2011,18278
BFH, 12.10.2011 - III B 56/11 (https://dejure.org/2011,18278)
BFH, Entscheidung vom 12.10.2011 - III B 56/11 (https://dejure.org/2011,18278)
BFH, Entscheidung vom 12. Oktober 2011 - III B 56/11 (https://dejure.org/2011,18278)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Divergenz nur bei Entscheidungen zu gleicher Rechtsfrage und vergleichbaren Sachverhalten - Zur Vererblichkeit eines bereits gegenüber dem Erblasser entstandenen Erstattungsanspruchs gemäß § 37 Abs. 2 AO

  • openjur.de

    Divergenz nur bei Entscheidungen zu gleicher Rechtsfrage und vergleichbaren Sachverhalten; Zur Vererblichkeit eines bereits gegenüber dem Erblasser entstandenen Erstattungsanspruchs gemäß § 37 Abs. 2 AO

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 116 Abs 5 S 2, AO § 37 Abs 2, AO § 45 Abs 1 S 1, BGB § 1922 Abs 1, BGB § 1967 Abs 1
    Divergenz nur bei Entscheidungen zu gleicher Rechtsfrage und vergleichbaren Sachverhalten - Zur Vererblichkeit eines bereits gegenüber dem Erblasser entstandenen Erstattungsanspruchs gemäß § 37 Abs. 2 AO

  • Bundesfinanzhof

    Divergenz nur bei Entscheidungen zu gleicher Rechtsfrage und vergleichbaren Sachverhalten - Zur Vererblichkeit eines bereits gegenüber dem Erblasser entstandenen Erstattungsanspruchs gemäß § 37 Abs. 2 AO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 116 Abs 5 S 2 FGO, § 37 Abs 2 AO, § 45 Abs 1 S 1 AO
    Divergenz nur bei Entscheidungen zu gleicher Rechtsfrage und vergleichbaren Sachverhalten - Zur Vererblichkeit eines bereits gegenüber dem Erblasser entstandenen Erstattungsanspruchs gemäß § 37 Abs. 2 AO

  • IWW
  • rewis.io

    Divergenz nur bei Entscheidungen zu gleicher Rechtsfrage und vergleichbaren Sachverhalten - Zur Vererblichkeit eines bereits gegenüber dem Erblasser entstandenen Erstattungsanspruchs gemäß § 37 Abs. 2 AO

  • ra.de
  • rewis.io

    Divergenz nur bei Entscheidungen zu gleicher Rechtsfrage und vergleichbaren Sachverhalten - Zur Vererblichkeit eines bereits gegenüber dem Erblasser entstandenen Erstattungsanspruchs gemäß § 37 Abs. 2 AO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 37 Abs. 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2
    Beurteilung von Divergenz bzgl. einer Abweichung vom Rechtssatz über die Qualifikation eines Kindergeld-Festsetzungsbescheides als personenbezogener Verwaltungsakt

  • datenbank.nwb.de

    Vorliegen einer Divergenz; Haftung des Erben für Verbindlichkeit, die aus einem bereits zu Lebzeiten des Erblassers entstandenen und gegen diesen gerichteten Erstattungsanspruch resultiert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 13.01.2010 - V R 24/07

    Umsatzsteuer bei Veräußerung von Gegenständen des Unternehmensvermögens durch den

    Auszug aus BFH, 12.10.2011 - III B 56/11
    b) Eine Abweichung des FG von dem BFH-Urteil vom 13. Januar 2010 V R 24/07 (BFHE 229, 378, BStBl II 2011, 241), wonach der Rechtsnachfolger nicht in höchstpersönliche Verhältnisse oder unlösbar mit der Person des Rechtsvorgängers verknüpfte Umstände eintrete, liegt schon deshalb nicht vor, weil auch das FG diesen Grundsatz seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat.
  • BFH, 30.05.2008 - IX B 216/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Fremdvergleich - fehlerhafte Tatsachenwürdigung und

    Auszug aus BFH, 12.10.2011 - III B 56/11
    Dies rechtfertigt die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht (BFH-Beschluss vom 30. Mai 2008 IX B 216/07, BFH/NV 2008, 1510).
  • BFH, 21.10.2010 - VIII B 107/09

    Keine Revisionszulassung wegen Divergenz bei abweichenden Sachverhalten -

    Auszug aus BFH, 12.10.2011 - III B 56/11
    Das angefochtene Urteil und die vorgebliche Divergenzentscheidung müssen dabei dieselbe Rechtsfrage betreffen und zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sein (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Oktober 2010 VIII B 107/09, BFH/NV 2011, 282).
  • FG Niedersachsen, 13.01.2010 - 16 K 337/09

    Aufhebung des Bescheids gegenüber den Erben als Voraussetzung der Rückforderung

    Auszug aus BFH, 12.10.2011 - III B 56/11
    a) Soweit die Klägerin vorträgt, das FG weiche in seinem Urteil von dem in der Entscheidung des Niedersächsischen FG vom 13. Januar 2010  16 K 337/09 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1011) aufgestellten Rechtssatz ab, wonach der Bescheid über die Festsetzung des Kindergeldes ein personenbezogener Verwaltungsakt sei, liegt hierin keine Divergenz, weil die genannten Entscheidungen weder die gleiche Rechtsfrage noch einen vergleichbaren Sachverhalt betreffen.
  • BFH, 25.09.2017 - VI B 25/17

    Steuerermäßigung bei Aufwendungen für die Inanspruchnahme haushaltsnaher

    Das angefochtene Urteil und die vorgebliche Divergenzentscheidung müssen dabei dieselbe Rechtsfrage betreffen und zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sein (z.B. BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2011 III B 56/11, BFH/NV 2012, 178).
  • BFH, 05.12.2016 - VI B 37/16

    Akteneinsichtsrecht im Besteuerungsverfahren - Verhältnis der Abgabenordnung zu

    Das angefochtene Urteil und die vorgebliche Divergenzentscheidung müssen dabei dieselbe Rechtsfrage betreffen und zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sein (z.B. BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2011 III B 56/11, BFH/NV 2012, 178).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2015 - L 19 AS 1475/14

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung

    Eine Abweichung liegt nicht schon dann vor, wenn die Entscheidung des Sozialgerichts nicht den Kriterien entspricht, die die obersten Gerichte aufgestellt haben, sondern erst dann, wenn es diesen Kriterien widersprochen, also andere rechtliche Maßstäbe entwickelt hat (einheitliche Rechtsprechung der Gerichtshöfe des Bundes, z. B. BAG Beschluss vom 15.10.2012 - 5 AZN 1958/12; BGH Beschlüsse vom 27.03.2003 - V ZB 291/02 und 23.06.2012 - AnwZ (Brfg) 58/11; BFH Beschlüsse vom 12.10.2011 - III B 56/11 und 01.06.2012 - III B 3/11; BVerwG Beschlüsse vom 17.10.2012 - 8 B 42/12 und 25.10.2012 - 10 B 16/12; BSG Beschluss vom 19.07.2012 - B 1 KR 65/11 B, jeweils m. w. N.; Frehse in Jansen, Sozialgerichtsgesetz, 4. Aufl., § 144 Rn. 18; Düring, a.a.O., § 160 Rn. 13 f; Leitherer, a.a.O.,§ 144 Rn. 30 f., § 160 Rn. 10 f.; Littmann in Hk-SGG, 4. Aufl., § 144 Rn. 17; Lüdtke, a. a. O. § 160 Rn. 12 f. jeweils m.w.N.).

    Das angefochtene Urteil und die vorgebliche Divergenzentscheidung müssen dieselbe Rechtsfrage betreffen und zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sein (BFH Beschlüsse vom 21.10.2010 - VIII B 107/09 = BFH/NV 2011, 282 und 12.10.2011-III B 56/11).

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